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GASTFAHRER - NUTZUNG DES GELÄNDES

Trial- und Jugendsport

Allgemein:      

Das Gelände kann jederzeit genutzt werden - es gibt keine festen Trainingszeiten.
Zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist das Befahren nicht gestattet!

Gäste mit  eigenem Trialmotorrad sind willkommen und müssen sich mindestens 2 Tage vor dem Trainingstermin mit einen vollständig ausgefüllten
und unterschriebenen Haftungsausschluß (siehe Download)  per Mail bei uli.schoeps(at)cellertrialclub.de  anmelden.
Der Termin muß vom Celler Trial Club bestätigt werden, sonst darf der Gastfahrer nicht kommen/trainieren.

Gruppen haben sich grundsätzlich im Vorfeld mit dem Vorstand abzusprechen.

Eine Tagesgebühr von 10,- EUR je Motorrad  zu entrichten.

Der Zugang für Gäste mit PKW ist nur möglich, wenn sich Mitglieder des Vereins auf dem Gelände befinden. Ansonsten ist die Einfahrt gesperrt.

Das Vereinsgelände ist in Zuwege, Parkmöglichkeiten für PKW und Wohnmobile, verschiedene Sektionen sowie Wege zu den Sektionen und natürliche
Grünflächen aufgeteilt. Die nutzbaren Bereiche sind gekennzeichnet bzw. dem GELÄNDEPLAN  zu entnehmen.
Fahren ausserhalb dieser Bereiche ist nicht gestattet!

Regeln, die für alle Nutzer des Geländes gelten:


Helmpflicht

Das Betanken der Motorräder sollte im Gelände vermieden  werden. Sollte es
dennoch erforderlich sein, so ist während des Betankens ist eine Tankmatte
unter das Fahrzeug zu legen.  

Training nur in den zugelassenen Sektionen

Bei trockener Wetterlage kein Feuer

Keine Enduros/Crosser (Quads/ATVs nur nach Absprache mit dem Vorstand)

Sorgsamer Umgang mit Gelände, Natur und Vereinseigentum

Kein eigenmächtiges Freischneiden von Büschen etc.
ctc_lageplan.pdf